Über Patenten und die Warenmarken

Die Unternehmensgruppe GARO ist die Rechtsinhaberin von folgenden Patenten: Die Unternehmensgruppe GARO ist die Inhaberin von folgenden Warenmarken:
  • ГАРО und НовГАРО – in kyrillischen Schrift;
  • GARO und NovGARO – in lateinischer Schrift
garologo.gif

Die Inhaberin der Warenmarken ГАРО (GARO) und НовГАРО (NovGARO), und des Logos Unternehmensgruppe GARO ist die SAO Industriegruppe GARO, das Dachunternehmen der Holding Unternehmensgruppe GARO. Die Warenzeichen und das Logo Unternehmensgruppe GARO haben lange Gültigkeitsfrist und sind in Russischer Föderation und im Ausland berühmt. Die Produkte, die mit diesen Namen markiert werden, sind auf den inn- und ausländischen Märkten berühmt, und bei den Kunden immer angefragt.

Die Unternehmensgruppe GARO besitzt das Alleinrecht für ihre Warenzeichen und Logos gemäss dem Artikel 1484 Zivilgesetzbuches Russischer Föderation.

Das Nutzen der Warezeichen und des Logos von Unternehmensgruppe GARO in den Benennungen der Gesellschaften, in der Werbung auf den Internetseiten ohne Lizenzvereinbarung mit Unternehmensgruppe GARO ist der Verstoß gegen den ausschließlichen Rechten der Unternehmensgruppe GARO und hat zu folge die zivilrechtliche, administrative und strafrechtliche Haftung.

Комментарии к данной публикации запрещены.